Weshalb wurde der Geltungsbereich des Grundgesetzes gestrichen und was sind die Folgen?

Veröffentlicht auf von Wahrheitssucher

Bis 1990 war der Geltungsbereich des Grundgesetzes in seiner Präambel und in Artikel 23 festgelegt. Und als das Saarland zur BRD kam, war der ursprüngliche Artikel 23 einfach ergänzt worden. Das gleiche Vorgehen hätte man auch bei der Aufnahme der neuen Bundesländer erwarten können.
Tatsächlich wurde vor der Eingliederung der DDR in die BRD die alte Präambel  und der alte Artikel 23 gestrichen und zwar am 17. Juli 1990 bei der Pariser Konferenz auf Anweisung des damaligen US-Außenministers James Baker.  Diese Anweisung Bakers wurde im August 1990 vom Bundestag hingenommen, "ratifiziert".
Es ist eine verbreitete Meinung, daß ein Gesetz, wie auch ein Grundgesetz, unwirksam sei, wenn das geografische Gebiet nicht festgelegt ist, auf dem es gelten soll.


Meine Fragen, für die ich nach staats- und völkerrechtlich fundierten und möglichst mit Dokumenten unterlegten Antworten suche:
  • Welche Gründe sprechen dafür, daß das Grundgesetz weiterhin gültig ist, obwohl ein territorialer Geltungsbereich nicht mehr festgelegt ist?
  • Welches waren die Hintergründe, welche die Siegermächte, vertreten durch den US-Außenminster, veranlaßten, dem Grundgesetz seinen Geltungsbereich zu entziehen?
  • Worauf beruht das Recht eines US-Außenminsters, in der Verfassung der BRD (womit das Grundgesetz gleichwertig sein soll), Änderungen zu befehlen?
  • Beruht dieses Recht darauf, daß, wie behauptet wird, das "Grundgesetz  für die Bundesrepublik Deutschland"  lediglich ein besatzungsrechtliches Verwaltungsinstrument ist, zu dessen Einsetzung Besatzungsmächte  durch die Haager Landkriegsordnung für die Dauer der Besetzung eines Landes verpflichtet sind?  
  • Besagt Artikel 146 GG, "Dieses Grundgestz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deusche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist", daß diese Grundgesetz etwas anderes als eine Verfassung ist?
Ich bitte um Verständnis für mögliche technische und formale Mängel. Dies ist mein erste Umgang mit Blogs und mein erster Blogtext.

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G
"Es ist eine verbreitete Meinung, daß ein Gesetz,..." Das ist tatsächlich falsch, es ist keine "Meinung" sondern vgl. angeblichen BVerfGG § 31 Abs. 1, 2 bindendes "Gesetz" und damit (Bundesrecht bricht Landesrecht) gilt als bindendes "Gesetz" <br /> >> Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).<br /> <br /> Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen (BVerwG a.a.O.).<br /> <br /> Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, daß die Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). < <<br /> Und was die "Präambel" also eine (Duden) Einleitung, Kurzbeschreibung, egal ob feierlich oder gar schsinnig, hat weder "Gesetzeskraft" noch eine andere "gesetzliche" Bindung und damit gilt ein "Gesetz" ohne "räumlichen Geltungsbereich" und/oder an dem Zweifel aufkommen (sprich BRD) ist (Bundesrecht bricht Landesrecht) ungültig und nichtig!
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C
Wer ist "wir"? Wo sind die Quellen? Wer steht hinter diesen Äusserungen?<br /> <br /> Datenschutz ist ja gut und schön, aber wie ernst soll ich eine Seite ohne jede Quelle nehmenß Meine Antwort: Gar nicht. Für mich sind Ihre Äusserungen nur Gerüchte. Belegen Sie doch mal Ihre Äußerungen oder stellen Sie sich zumindest namentlich der Kritik.<br /> <br /> MfG<br /> <br /> Chnutz vom Hopfen<br /> Burgstr. 41<br /> 55585 Altenbamberg
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W
<br /> Wir stellen hier FRAGEN, auf die wir Antworten suchen. <br /> <br /> Wir stellen keine Behauptungen auf, verbreiten keine Gerüchte, unsere Äußerungen sind Fragen. Fragen stellt man üblicherweise, weil man Klarheit sucht und Beweise. <br /> <br /> Unsere Fragen ergeben sich aus zum Teil anscheinend sehr gut belegten Behauptungen und Veröffentlichungen Dritter (und diese Belege haben wir im Blog auch wiedergegeben), und wir möchten gern in<br /> Erfahrung bringen, was an diesen Darstellungen dran ist.<br /> <br /> Diese Fragen haben wir brieflich unter Klarnamen (wir sind also amtsbekannt) allen früheren und gegenwärtigen Bundespräsidenten, Bundeskanzlern und den einschlägigen Fachministern<br /> vorgelegt, ohne überhaupt, oder qualifizierte Antworten erhalten zu haben. Weshalb eigentlich nicht? Merkwürdig!<br /> <br /> Wenn Sie wüßten, in welch übler Weise wir oft in diesem Blog beschimpft und bedroht werden, dann verstünden Sie, weshalb wir Pseudonyme verwanden.<br /> <br /> Und weshalb bekommen wir keine Klarstellungen von Staatsrechtlern und Juristen?<br /> In privaten Gesprächen haben wir dazu folgendes gehört:<br /> "Wenn wir Ihre Deutschlandfragen kommentieren, dann geben wir zu erkennen, daß wir den Inhalt des Blogs zur Kenntnis genommen haben. Und wenn man diesen Fragen auf den Grund geht, dann kommt man zu<br /> der Erkenntnis, daß es insbesonder für einen Juristen besser ist, von manchen Dingen nie etwas gehört zu haben." <br />  <br /> <br /> <br />
J
Das Grundgesetz heißt so und nicht Verfassung, weil es eigentlich nur eine "Übergangsverfassung" sein sollte. Auch die Hinweise bezüglich der Religionsfreiheit auf die Weimarer Verfassung belegen dies.<br /> <br /> Da das GG aber eine hervorragende Verfassung ist, ist es nicht notwendig, eine neue zu erlassen.<br /> <br /> Weiterhin reicht der Hinweis auf das Geltungsgebiet innerhalb der Präambel, da diese Verfassung logischerweise nur für das deutsche Staatsgebiet gelten kann. Der alte Art 23 war mithin überflüssig
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W
<br /> Es bleibt die Vorschrift des Artikel 146 GG, daß sich das Deutsche Volk nach seiner Vereinigung in freier Selbstbestimmung eine Verfassung geben solle.<br /> Wenn das Grundgesetz (wenn man seine späteren Einschränkungen außer Acht läßt) nicht verbesserungsbedürftig ist, dann könnte man seinen Wortlaut ja in freier Selbstbestimmung durch das Deutsche<br /> Volk zu der geforderten Verfassung erheben.<br /> <br /> Entweder verletzt die BRD das Grundgesetz Art. 146, indem es ihn mißachtet, oder<br /> <br /> <br /> Deutschland gilt erst dann als vereinigt, wenn das in den u. a. in den Verträgen von Jalta und Potsdam eindeutig festgelegten Grenzen von 1937 erfolgt ist - und der Art. 146 GG<br /> bis dahin nicht umgesetzt werden kann.<br /> <br /> Das dürfte angesichts der von der BRD anerkannten Herrschaftsansprüche Polens, sowie Rußlands bezüglich Otspreußens, etwas schwierig werden.<br /> <br /> Diese Schwierigkeit ist auch der Grund, weshalb Deutschland kaum jemals einen Friedensvertrag erhalten wird, da es ja auf deutscher Seite keinen anerkannten Verhandlungspartner gibt, der das<br /> Deutschland in den Grenzen von 1937 vertreten könnte.<br /> Deshalb wird Deutschland weiterhin als der Feindstaat der Vereinten Nationen gemäß der UN-Charta gelten - mit der merkwürdigen Situation, daß die BRD als UNO-Mitglied zu den Feindstaaten<br /> Deutschlands zählt.<br /> <br /> <br /> <br /> <br />
O
Ich bin kein Jurist sondern habe nur diese Fragen mit einer befreundeten Juristin diskutiert.<br /> <br /> Die Präambel ist Teil des Dokumentes und ist wenn nicht bindend dann zumindest Interpretationshilfe.<br /> <br /> In der Verfassung der USA sind nur diese selbst und die *Gründungsstaaten* erwähnt. Warum ist also Kalifornien teil der USA und warum gilt dort deren Verfassung? Bedingung ist die Ratifizierung der Verfassung durch den beitrittswilligen Staat. Dadurch wird aber die bestehende Verfassung nicht verändert. Dh der einzige moderne Geltungsbereich ist die allgemeine Formel "Constitution of the United States of America". Welche Staaten genau teil dieser United States sind geht aus ihr selber nicht hervor. Andersherum hätten auch Vertreter eines Staates die Verfassung unterschreiben können, aber diese dann später nicht ratifizieren müssen.<br /> <br /> Die BRD war seit 1955 durch den Deutschlandvertrag souverän. Dadurch fiel auch der Alliierte Vorbehalt etc weg. <br /> <br /> 2+4 Vertrag wurde soweit wie ich weiß durch die BRD+DDR und die 4 Alliierten sowie teilweise Polen verhandelt und durch das Vereinte Deutschland und die 4 Alliierten ratifiziert.<br /> <br /> Ansonsten hat man Deutschland einfach mit Art7 die vollständige Souveränität aufgezwungen.
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O
Der Geltungsbereich des GG ist durch den Titel "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" und die Präambel gegeben. Die Verfassung der USA besitzt außer dem Titel "Constitution of the United States of America" keinen weiteren Geltungsbereich.<br /> <br /> Kein anderes Land, nichtmal der Außenminister der USA darf einfach so das GG ändern. Das darf nur der Bundestag. Er hat es aber in den Verhandlungen gefordert und deshalb wurde es "freiwillig" durch den Einigungsvertrag geändert. Problem war nicht der Geltungsbereich sondern die Forderung der Abgeschlossenheit Deutschlands im 2+4 Vertrag Art1, die durch die Aufnahmeklausel weiterer Gebiete verletzt war.<br /> <br /> Art146 ist das Recht aber nicht die Pflicht zum Erlassen einer neuen Verfassung. Diese neue Verfassung darf wieder Grundgesetz heissen und ist keine Wertung das das Grundgesetz keine Verfassung ist. Für den Titel von Verfassungen gibt es meines Wissens nach keine internationalen Regeln. Siehe Dänemarks Grundlov oder das niederländische Grondwet.
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G
"Art146 ist das Recht aber nicht die Pflicht" Irrtum, jeder Art., auch 146 ist Pflicht, siehe Rede Carlo Schimid- Parlamentarischer Rat bezügl. GG siehe http://www.wir-gegen-hartz-iv-sgb-ii.de/der-staat-brd-permanente-taeuschung-des-deutschen-volkes/
W
<br /> Zu Geltungsbereich: Ist es ausreichend, wenn der Geltungsbereich des Grundgesetzes nur in der Präambel, nicht im Grundgesetz selbst definiert wird?<br /> Ist eine Präambel vor, also außerhalb eines Gesetzestextes oder Vertrages Bestandteil desselben, oder nur eine unverbindliche Vorbemerkung? Hierzu Creifeld's Rechtswörterbuch (C. H. Beck<br /> München 2002): "Präambel - Vorspruch, dem eigentlichen Vertrags- und Gesetzestext vorangestellt, unmittelare Rechtsverbindlichkeit wird der Präambel nicht beigemessen."<br /> <br /> Somit gibt es keinen Geltungsbereich für das Grundgesetz. Es wäre demnach unwirksam.<br /> <br /> Zu Constitution: Der Hinweis auf die Verfassung der Vereinigten Staaten zielt wohl darauf ab, daß zur Gültigkeit einer Verfassung kein dieser (vorangestellter) Geltungsbereich erforderlich<br /> ist.<br /> Tatsächlich aber ist der Geltungsbereich der Constitution eindeutig dadurch festgelegt, daß alle Gründungsstaaten, vertreten durch ihre Delegierten, einzeln unterschreiben haben.<br /> <br /> Zu: US-Außenminister nicht zur Streichung des Geltungsbereiches (Art. 23 GG) berechtigt.<br /> Das Grundgesetz (unabhängig von der Bezeichnung als Grundgesetz oder Verfassung) heißt nicht Grundgesetz der Bundserepublik Deutschland, sondern präzise Grundgesetz für die<br /> Bundesrepublik Deutschland, denn es wurde von den Besatzungsmächten verordnet, die durch die Haager Landkriegsordnung dazu verpflichtet sind, für ein besetztes Land ein Regelwerk zu<br /> erstellen.<br /> Dieses wurde vom Parlamentarischen Rat im Auftrag der Besatzungsmächte entworfen, die dann nach wesentlichen Änderungen und Einschränkungen dessen Ratifizierung (durch den<br /> Bundestag) genehmigten.<br /> Nachdem das Grundgesetz nach den Vorgaben der Besatzungsmächte formuliert und von diesen genehmigt wurde, ist folgerichtig, daß sie jederzeit auch Veränderungen oder Streichungen vorschreiben<br /> können - in diesem Fall durch den Außenminister der federführenden Siegermacht USA.<br /> Lassen wir doch den renommierten Staatsrechtler Prof. Dr. Carlo Schmid zu Wort kommen, der selbst als Mitglied des Parlamentarischen Rates am Entwurf des Grundgesetzes beteiligt war: "Das<br /> Grundgesetz ist die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft."<br /> <br /> Zu 2+4-Vertrag / Souveränität der BRD: Dieser Vertrag wurde von den vier Siegermächten formuliert und danach der BRD-Regierung zur Kenntnisnahme und Gegenzeichnung vorgelegt.<br /> Er gewährt der BRD keine Souveränität - im übrigen wurde er m. W. nie ratifiziert.<br /> <br /> <br />