Ist der Beitritt der "Neuen Bundesländer" rechtswirksam?

Veröffentlicht auf von Wahrheitssucher

Welche Folgerungen ergeben sich aus den folgenden Tatsachen, die auf Anfragen an führende BRD-Politiker und Behörden stets nur ausweichend beantwortet, aber nie ausdrücklich bestritten wurden?

Durch Gesetz der DDR-Volkskammer wurden fünf nach den Standards der BRD beitrittsfähige Länder mit Wirkung vom 15. Oktober 1990 begründet.
Im Vereinigungsvertrag wurde vereinbart, daß die fünf Neuen Bundesländer am 3. Oktober 1990 dem Artikel 23 des Grundgesetzes  beitreten.

Diese Neuen Bundesländer sind also am 3. Oktober 1990, als sie gesetzlich / rechtlich noch gar nicht existierten, dem Artikel 23 des Grundgesetzes beigetreten, der seit Juli / August 1990 nicht mehr existierte, weil seine Streichung am 17. Juli 1990 vom US-Außenminister James Baker angeordnet und dies im August vom Bundestag angenommen worden war.

Meine hierauf bezogenen Fragen an BRD-Politker wurden mit dem Hinweis beantwortet, daß sich unter dem damaligen Zeitdruck wohl einige Ungenauigkeiten eingeschlichen hätten. (Jeder normale Anwalt, dem bei einem einfachen Privatvertrag solche "Ungenauigkeiten" unterliefen, sähe sich massiven Haftungsansprüchen ausgesetzt.)

Meine Fragen:
  • Gibt es irgendwelche begründeten und dokumentarisch belegbaren Zweifel daran, daß die obengenannten Daten und Angaben nicht zutreffend sein könnten?
  • Kann man unter diesen Bedingungen staats- und völkerrrechtlich davon ausgehen, daß der Beitritt der Neuen Bundesländer rechtswirksam stattgefunden hat?
  • Wenn nicht, wie sind dann von den Regierungen / Parlamenten der Neuen Bundesländer erlassene Gesetze, von dortigen Behörden getroffene Entscheidungen, von dortigen Gerichten gefällte Urteile zu beurteilen?
  • Wie sind die enormen Schäden zu beurteilen, die beispielsweise von der "Treuhand" auf der Grundlage von BRD-Gesetzen, nach der Wende in der ehemaligen DDR angerichtet worden sind?
Bei Ihren Antworten / Kommentaren danke ich Ihnen im Voraus, auch im Namen anderer Leser, um sachliche und saubere Argumentation und um den Verzicht auf Polemik.
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O
Siehe folgende Seiten (aufmerksam - ggf. mehrmals - durchlesen und verstehen, falls immer noch nicht verstanden, dann bitte Lesevorgang solange wiederholen, bis man es kapiert hat - ein Normalgebildeter versteht es aber bereits nach dem ersten Lesevorgang):<br /> <br /> http://www.krr-faq.net/laender.php<br /> http://www.krr-faq.net/einvert.php<br /> http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr90-laeeinf.htm
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W
<br /> Ich kommentiere diesen Beitrag nicht.<br /> <br /> Lesen Sie die angegebenen Websites selbst - als bemerkenswerte, aber subjektive Beiträge.<br /> <br /> <br />
O
Uwe Meenen hat die Rechtslage korrekt wiedergegeben. Die Bildung der DDR-Länder wurde im Anhang des Einigungsvertrages auf den 3.10.90 vorverlegt. <br /> Der Geltungsbereich des GG ist auch vollkommen unberührt, da in Art4 Einigungsvertrag gleichzeitig Art23 mit dem alten aufgehoben und die neue Präambel mit dem neuen Geltungsbereich eingefügt wurde. <br /> Außerdem ist Art4 ausdrücklich als beitrittsbedingt deklariert und wurde deshalb erst am 3.10.90 wirksam. <br /> <br /> Rechtlich gibt es dagegen so wie es aussieht keine Handhabe.
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W
<br /> Ist es ausreichend, wenn der Geltungsbereich des Grundgesetzes nur in der Präambel, jedoch nicht im Grundgesetzestext selbst definiert wird? Ist eine Präambel vor, also außerhalb<br /> eines Gesetzes oder Vertrages verbindlicher Bestandteil desselben oder nur eine unverbindliche Vorbemerkung? Ich glaube, Letzteres (siehe u. A. Wikipedia "Präambel"). Creifeld's Rechtswörterbuch<br /> (C. H. Beck 2002) dazu: "Präambel - Vorspruch, dem eigentlichen Vertrags- und Gesetzestext vorangestellt, unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der Präambel nicht beigemessen.<br /> <br /> Demnach gäbe es keinen Ort der Welt, an dem das Grundgesetz gültig wäre.<br /> <br /> Jedoch unabhängig davon: Die neuen Bundesländer sind mit dem Einigungsvertrag ja nicht gemäß der Präambel beigetreten, sondern eindeutig gemäß des Artikels 23 GG a. F. (den es aber zu der Zeit gar<br /> nicht mehr gab).<br /> Jedenfalls vielen Dank, Olovil, für Ihren Kommentar. Es wäre schön, wenn Sie weiterhin mitwirken würden, der Wahrheit näherzukommen.<br /> Schade oder bezeichnend, daß die ausdrücklich durch direkte Anschreiben um Mitwirkung gebetenen Repräsentanten und Ministerien der BRD sich in Stillschweigen hüllen. Weshalb?<br /> <br /> <br />
L
Soweit ich mich erinnere wurde die Änderung des Artikel 23 am 28.9.1990 rechtskräftig. Das heißt, dass am 3.10., lieber Herr Meenen, der Geltungsbereich bereits nicht mehr definiert war.<br /> <br /> Ich befasse mich seit etwa 1996 mit der Thematik und habe insgesamt etwa 70 E-Mails an Abgeordnete des "Bundestages" geschickt mit der Bitte um Aufklärung.<br /> Zum Beispiel auch darüber, warum denn das "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland" bis heute noch Ländernamen aus Reichszeiten beinhaltet (etwa Württemberg-Hohenzollern).<br /> <br /> Manchmal war da einer der Abgeordneten sehr entrüstet und wollte sofort nachhaken ("Wir haben das GG doch seit 1990 mehrfach und für viel Geld überarbeiten lassen!").<br /> Die Antworten blieben letztlich doch immer ähnlich: "Bitte wenden Sie sich an unsere Rechtsabteilung".
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W
<br /> Vielen Dank für Ihren Beitrag. Es ist schon bemerkenswert, daß es so schwer ist, zu diesem Thema von der "Politischen Klasse" eine klare Stellungnahme zu bekommen.<br /> Es scheint ja so zu sein, daß das Grundgesetz von den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges installiert wurde aufgrund einer Verpflichtung, die die Haager Landkriegsordnung den Besatzungsmächten<br /> eines Landes auferlegt. Deshalb konnte auch nur der Vertreter der federführenden Besatzungsmacht, der US-Außenminister James Baker, die Streichung von Präambel und Artikel 23 a. F. des GG anordnen,<br /> was auf der Außenministerkonferenz in Paris am 17. Juli 1990 erfolgte.<br /> Der Bundestag hat das dann im September 1990 "ratifiziert" (abgenickt), wohl um beim Wahlvolk den Eindruck zu erwecken, daß der Bundestag in diesem Zusammenhang irgendwelche Rechte hätte.<br />  <br /> Es bleiben u. a. die beiden Fragen:<br /> <br /> Was wurde damit bezweckt, den Geltungsbereich nach Art. 23 a. F. des Grundgesetzes zu streichen, statt ihn einfach um die fünf neuen Bundesländer zu erweitern? (So wie man das mit dem<br /> Saarland gemacht hatte, als es wieder zur BRD kam.<br /> <br /> Ist es tatsächlich so, wie vielfach behauptet wird und auch mir logisch erscheint, daß mit der Streichung des Art. 23 a. F. GG (Defininition des Geltungsbereiches des GG) das Grundgesetz<br /> rechtlich unwirksam geworden sein müßte?<br /> <br /> Wenn das so wäre, bedeutete das dann, daß wieder uneingeschränkt Besatzungsrecht gilt? Die Vorbehalte, welche die Siegermächte im Zusammenhang mit dem 2+4-Vertrag formuliert haben, legen das<br /> ja nahe.<br /> <br /> Nun denn. Sie haben keine Antworten von Bundestagsabgeordneten erhalten. Und der Bundespräsident, die Bundeskanzelerin, der Bundesinnenminsiter und die Bundesjustizministerin haben auf meine<br /> direkten Anschreiben mit der Bitte, in diesem Blog einen Kommentar abzugeben, bisher auch nicht geantwortet.<br /> Der Volksmund sagt: Keine Anwort ist auch eine Antwort.<br /> Trotzdem ist es unbefriedigend, keiner Antwort für würdig befunden zu werden. Wir sind wohl doch nur Manipulationsmasse.<br /> <br /> <br />
M
Vielen Dank Herr Meenen, <br /> leider bleibt die Frage weiterhin offen, ob der Beitritt "zum Geltungsbereich des Grundgesetzes" rechtswirksam war, nachdem der Geltungsbereich durch die vorangegangene Streichung von Präambel und Artikel 23 des Grundgesetzes nicht mehr definiert war.
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U
Selbstverständlich stimmt es nicht, daß die "Neuen Bundesländer ... dem Artikel 23 des Grundgesetzes beigetreten" sind. Einem Artikel kann man ja nicht beitreten. Beigetreten ist die DDR (also mit Ostberlin) dem Geltungsbereich des Grundgesetzes, eben der BRD. Daß die Länder einzeln oder zeitlich gemeinsam beitreten, war ausdrücklich unerwünscht. Die Länder der DDR wurden per Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik (Ländereinführungsgesetz) vom 22. Juli 1990 neu gegründet. Ursprünglich sollte dieses Gesetz zum 14. Oktober 1990 in Kraft treten. Eine Neufassung des Gesetzes vom 13. September 1990 verlegte das Inkrafttreten auf den 3. Oktober 1990 (Tag des Anschlusses der DDR, sog. Wiedervereinigung) vor. Es erfolgte ein Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, kein Beitritt der Länder.
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