Ist der Beitritt der "Neuen Bundesländer" rechtswirksam?
Welche Folgerungen ergeben sich aus den folgenden Tatsachen, die auf Anfragen an führende BRD-Politiker und Behörden stets nur ausweichend beantwortet, aber nie ausdrücklich bestritten wurden?
Durch Gesetz der DDR-Volkskammer wurden fünf nach den Standards der BRD beitrittsfähige Länder mit Wirkung vom 15. Oktober 1990 begründet.
Im Vereinigungsvertrag wurde vereinbart, daß die fünf Neuen Bundesländer am 3. Oktober 1990 dem Artikel 23 des Grundgesetzes beitreten.
Diese Neuen Bundesländer sind also am 3. Oktober 1990, als sie gesetzlich / rechtlich noch gar nicht existierten, dem Artikel 23 des Grundgesetzes beigetreten, der seit Juli / August 1990 nicht mehr existierte, weil seine Streichung am 17. Juli 1990 vom US-Außenminister James Baker angeordnet und dies im August vom Bundestag angenommen worden war.
Meine hierauf bezogenen Fragen an BRD-Politker wurden mit dem Hinweis beantwortet, daß sich unter dem damaligen Zeitdruck wohl einige Ungenauigkeiten eingeschlichen hätten. (Jeder normale Anwalt, dem bei einem einfachen Privatvertrag solche "Ungenauigkeiten" unterliefen, sähe sich massiven Haftungsansprüchen ausgesetzt.)
Meine Fragen:
Durch Gesetz der DDR-Volkskammer wurden fünf nach den Standards der BRD beitrittsfähige Länder mit Wirkung vom 15. Oktober 1990 begründet.
Im Vereinigungsvertrag wurde vereinbart, daß die fünf Neuen Bundesländer am 3. Oktober 1990 dem Artikel 23 des Grundgesetzes beitreten.
Diese Neuen Bundesländer sind also am 3. Oktober 1990, als sie gesetzlich / rechtlich noch gar nicht existierten, dem Artikel 23 des Grundgesetzes beigetreten, der seit Juli / August 1990 nicht mehr existierte, weil seine Streichung am 17. Juli 1990 vom US-Außenminister James Baker angeordnet und dies im August vom Bundestag angenommen worden war.
Meine hierauf bezogenen Fragen an BRD-Politker wurden mit dem Hinweis beantwortet, daß sich unter dem damaligen Zeitdruck wohl einige Ungenauigkeiten eingeschlichen hätten. (Jeder normale Anwalt, dem bei einem einfachen Privatvertrag solche "Ungenauigkeiten" unterliefen, sähe sich massiven Haftungsansprüchen ausgesetzt.)
Meine Fragen:
- Gibt es irgendwelche begründeten und dokumentarisch belegbaren Zweifel daran, daß die obengenannten Daten und Angaben nicht zutreffend sein könnten?
- Kann man unter diesen Bedingungen staats- und völkerrrechtlich davon ausgehen, daß der Beitritt der Neuen Bundesländer rechtswirksam stattgefunden hat?
- Wenn nicht, wie sind dann von den Regierungen / Parlamenten der Neuen Bundesländer erlassene Gesetze, von dortigen Behörden getroffene Entscheidungen, von dortigen Gerichten gefällte Urteile zu beurteilen?
- Wie sind die enormen Schäden zu beurteilen, die beispielsweise von der "Treuhand" auf der Grundlage von BRD-Gesetzen, nach der Wende in der ehemaligen DDR angerichtet worden sind?