Wir bemühen uns um die Klärung von seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges aufgestauten Ungereimtheiten: Wir haben keinen Friedensvertrag; für Deutschland gilt weiterhin die Feindstaatenklausel der UNO; laut Bundesverfassungsgericht ist die BRD nicht Rechtsnachfolger des gemäß diesem Urteil nicht erloschenen aber mangels Organisation nicht handlungsfähigen Deutschen Reiches, und nur dieses kommt als Kriegsgegner für einen Friedensvertrag in Betracht.